Neubaugebiet Kehlenstraße: Noch fehlt der Notwendigkeitsnachweis
Das Regierungspräsidium muss eine Ausnahmegenehmigung erteilen

Die Pläne für ein Neubaugebiet Kehlenstraße in Waldmössingen sind erneut ins Stocken geraten. Wie der geschäftsführende Ortsvorsteher Reiner Ullrich im Ortschaftsrat bekannt gab, fehlte bislang ein Bedarfsnachweis. Dieser ist nötig, um den Flächennutzungsplan ändern zu können.
Schramberg. Die Geschichte des Neubaugebiets reicht in die Amtszeit von Oberbürgermeister Thomas Herzog zurück. Im Sommer 2018 hatte die Verwaltung eine Fläche von gut 3,5 Hektar für etwa 40 Einfamilienhäuser neben der Kehlenstraße ausgeguckt.

Bundesverwaltungsgericht hat 13b gekippt
Die Stadt wollte das Gebiet im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13b des Baugesetzbuches umsetzen. Doch im Sommer 2023 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dieser Paragraf verstoße gegen Europarecht.
Das Projekt Kehlenstraße in Waldmössingen musste zurück ins klassische Verfahren – und das dauert.

Flächennutzungsplan
Im Ortschaftsrat informierte Ullrich zum Baugebiet Kehlenstraße, hier sei die Schwierigkeit, die Umwandlung des Bebauungsplanverfahrens von einem beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13b zu einem Regelverfahren.
Das bedeute auch eine Änderung des Flächennutzungsplans. „Der hierfür erforderliche Bedarfsnachweis kann rein von den aktuellen Zahlen nicht nachgewiesen werden“, erklärte Ullrich.
Bedarfsnachweis schwierig
Das Regierungspräsidium (RP) verlangt, dass Kommunen, die neue Wohngebiete erschließen möchten, nachweisen, dass keine anderen bebaubaren Grundstücke vorhanden sind und dass es einen Bedarf für zusätzliche Bauplätze gibt.
In Waldmössingen wie auch im übrigen Stadtgebiet von Schramberg finden sich aber nach Schätzungen des Umweltbeirats etwa 85 Hektar voll erschlossenes Bauland. Diese Flächen liegen brach, weil die Eigentümer sie nicht bebauen oder an Bauwillige verkaufen wollen. Eine rechtlich mögliche Grundsteuer C für solche unbebauten Grundstücke allerdings hat der Schramberger Gemeinderat abgelehnt.

Ullrich hofft auf Zustimmung zu „Sonderbedarf“
„Es fanden mehrere Gespräche mit dem Regierungspräsidium statt“, so Ullrich laut Sitzungsprotokoll im Ortschaftsrat. Die Verantwortlichen hätten „eine Zustimmung zu einem Sonderbedarf wurde in Aussicht gestellt“. Die Unterlagen für den Sonderbedarf habe die Stadtverwaltung den letzten Wochen erstellt. Das „sehr umfangreiche Dokument“ habe die Verwaltung Anfang Juli dem Regierungspräsidium übergeben.
Eine Prüfung und Rückmeldung des Regierungspräsidiums stünde noch aus. „Sofern wir eine Zustimmung bekommen, können wir das Bebauungsplanverfahren fortführen“, kündigte Ullrich an.
Wohnbedarf, nicht Sonderbedarf
Auf Nachfrage der NRWZ, was der vom geschäftsführenden Ortsvorsteher Ullrich verwendete Begriff Sonderbedarf bedeute, stellt Stadtplaner Joschka Joos klar, es gehe der Stadt weiterhin um Wohnbedarf.
„Für die Neuausweisung von Bauflächen im Flächennutzungsplan müssen wir den Wohnbedarf nachweisen“, so Joos. Anhand der gerechneten Zahlen habe Schramberg aber keinen Bedarf übrig. „Deshalb hatten wir Termine mit dem RP, wie wir die Situation lösen können.“ Das RP erkläre, wenn die Stadt nachweise, dass der reelle Bedarf in Waldmössingen vorhanden sei, bekomme Schramberg „ausnahmsweise“ den „zusätzlichen“ Bedarf als „Sonderbedarf“ genehmigt.
Es gehe nach wie vor um Wohnungen: „Das alles hat nichts mit einem Sondergebiet gemäß Baunutzungsverordnung zu tun“, stellt Joos klar.